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Mitbestimmung bei (§39.40 MVG-EKD):

1. Allgemeinen personellen Angelegenheiten

  1. Inhalt und Verwendung von Personalfragebogen und sonstigen Fragebogen zur Erhebung personenbezogener Daten, soweit nicht eine gesetzliche Regelung besteht,
  2. Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen für die Dienststelle, 
  3. Aufstellung von Grundsätzen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnehmerauswahl
  4. Auswahl der Teilnehmerinnen an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  5. Einführung sowie Grundsätze der Durchführung von Mitarbeiterjahresgesprächen

2. Organisatorische und soziale Angelegenheiten

  1. Bestellung und Abberufung von Vertrauens- und Betriebsärzten und -ärztinnen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit,
  2. Maßnahmen zu Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren
  3. Errichtung , Verwaltung und Auslösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf Ihre Rechtsform,
  4. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie die Festlegung der Grundsätze für die Aufstellung von Dienstplänen,
  5. Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan
  6. Aufstellung von Sozialplänen (insbesondere bei Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von Ihnen) einschließlich Plänen für Umschulung zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen und für die Folgen von Rationalisierungsmaßnahmen, wobei Sozialpläne Regelungen weder einschränken noch ausschließen dürfen, die auf Rechtsvorschriften oder allgemein verbindlichen Richtlinien beruhen
  7. Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung
  8. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden
  9. Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
  10. Einführung und Anwendung von Maßnahmen oder technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiterinnen zu überwachen,
  11. Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus- und Betriebsordnungen) und des Verhaltens der Mitarbeiterinnen im Dienst,
  12. Planung und Durchführung von Veranstaltungen für die Mitarbeiterschaft
  13. Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungen oder sonstigen Zuwendungen für die kein Rechtsanspruch besteht,
  14. Zuweisung von Mietwohnungen oder Pachtland an Mitarbeiterinnen, wenn die Dienststelle darüber verfügt, sowie allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen und die Kündigung des Nutzungsverhältnisses, 
  15. Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

Eingeschränkte Mitbestimmung (§42 MVG-EKD)

  1. Einstellung
  2. Ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit
  3. Eingruppierung
  4. Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten Dauer, 
  5. Dauernde Übertragung einer Tätigkeit, die einen Anspruch auf Zahlung einer Zulage auslöst, sowie Widerruf einer solchen Übertragung,
  6. Umsetzung innerhalb einer Dienststelle unter gleichzeitigem Ortswechsel
  7. Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten Dauer, wobei in diesem Fällen die MAV der aufnehmenden Dienststelle unbeschadet des Mitberatungsrechts nach §46 Buchstabe d mitbestimmt
  8. Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
  9. Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken,
  10. Versagung und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit
  11. Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung der Arbeitszeit oder Beurlaubung

Mitberatung (§46 MVG-EKD)

  1. Auflösung, Einschränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder erheblichen Teilen von ihnen, 
  2. Außerordentliche Kündigung,
  3. Ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit,
  4. Versetzung und Abordnung von mehr als drei Monaten Dauer, wobei das Mitberatungsrecht hier für die MAV der abgebenden Dienststelle besteht,
  5. Aufstellung von Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
  6. Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfs
  7. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Verlangen der in Anspruch genommenen Mitarbeiterinnen,
  8. Dauerhafte Vergabe von Arbeitsbereichen an Dritte, die bisher von Mitarbeiterinnen der Dienststelle wahrgenommen werden