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Urlaub

Der neue Tarifvertrag (TV-EKBO) regelt in §26 die Ansprüche der Arbeitnehmer*innen auf Erholungsurlaub. So hat seit dem 1. Januar 2020 jede/r Mitarbeiter*in einen Anspruch auf 30 Kalendertage Erholungsurlaub im Jahr.

Der Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden.

Ich empfehle an dieser Stelle dringend sich in den §§26-29 TV-EKBO zum Urlaubsanspruch an sich, dem Zusatz- und Sonderurlaub und der Arbeitsbefreiung zu informieren. Es sind dort verschiedene Fälle geregelt (z. B. Tod eines Angehörigen, schwere Erkrankung…), in denen eine Arbeitsbefreiung unter Lohnfortzahlung möglich ist.

 Bei allen anderen Fragen zum Thema „Urlaub“ wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitervertretung.