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Lektorinnen und Lektoren

 

Was wird verkündigt?

Inhalt der Verkündigung ist es, die in Jesus Christus geschehene Versöhnung zu bezeugen (2. Kor 5, 16–21) und Rechenschaft von der Hoffnung zu geben, die in uns ist (1. Petr 3,15).

Wo wird verkündigt?

Die Gemeinden sind die Zellen kirchlichen Lebens. Sie tragen nach der Grundordnung der EKBO die Verantwortung dafür, dass das Evangelium in Wort und Tat verkündigt wird. Während die Verkündigung in Tat durch alle Gemeindeglieder auf unterschiedliche Weise geschieht, wird die Wortverkündigung in der Gemeinde durch LektorInnen und haupt- und ehrenamtliche LiturgInnen übernommen.

In welcher gottesdienstlichen Funktion wird z.B. verkündigt?
LektorInnen

Der Lektorendienst ist ehrenamtlicher Dienst. Darin wird deutlich, dass die Leitung des Gottesdienstes in unserer Kirche eine Aufgabe ist, die über den Kreis der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinaus im Sinne des Priestertums aller Gläubigen die verantwortliche Mitarbeit geeigneter Gemeindeglieder erfordert. So stehen die Lektorinnen und Lektoren neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst in dem Auftrag eines jeden Gemeindegliedes, von seinem Glauben Rechenschaft zu geben (Artikel 12 Grundordnung).

Ansprechpartner:

Pfarrer Udo Gerbeth
Burgstraße 3, 14662 Friesack
Tel: 033235 298602
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